Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote des Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen erfolgen, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluß, Kostenvoranschläge
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Kostenvoranschläge halten sich Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen 30 Kalendertage gebunden.
(2) Erteilte Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, die in Abweichung zum ursprünglichen Angebot stehen, sind nur gültig, wenn sie von Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen schriftlich bestätigt wurden.
(4) Von dem Kostenvoranschlag nicht erfasst sind Lieferungen und Leistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen; solche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 3 Preise
Die Kostenvoranschläge werden aufgrund der aktuellen Preisliste des Jürgen Starke erstellt. Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen behalten sich vor, diese Preisliste jederzeit anzupassen oder zu ändern. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die aktuellen Preise jederzeit zu erfragen und bei Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen einzusehen. Für den einzelnen Vertrag gelten im Übrigen die Vereinbarungen lt. Kostenvoranschlag.
§ 4 Termine
(1) Terminsvereinbarungen sowie eventuelle Verzögerung oder gar Unmöglichkeit der Lieferung, insbesondere Anlieferungstermine im Cateringbereich, unterliegen zu ihrer Wirksamkeit sowie auch in Bezug auf mögliche Schadensersatzansprüche den für den Gastronomiebereich jeweils gültigen allgemeinen Regelungen.
§ 5 Leistungsort
(1) Leistungs– und Erfüllungsort ist der Ort, an dem Jürgen Starke sein Gewerbe betreibt oder der jeweilig vereinbarte Anlieferungsort.
(2) So weit gesetzlich zulässig, ist Bernburg (Saale) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber erfolgen seitens des Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen in dessen Geschäftsräumen oder am jeweils vereinbarten Anlieferungsort.
§ 6 Gewährleistung
(1) Sind die Lieferungen und Leistungen mangelhaft ausgeführt oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so sind Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zum Ersatz oder zur Nachbesserung berechtigt.
(2) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3) Offensichtliche Mängel müssen Jürgen Starke oder seinen jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen in jedem Fall unverzüglich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Lieferungen und Leistungen müssen Jürgen Starke oder seinen jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf jeden Fall nachvollziehbar dokumentiert oder belegt werden.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Zahlung
(1) Die Vergütung wird sofort fällig oder zu einem mit Jürgen Starke oder seinen jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vereinbarten Zahlungstermin. Alle Zahlungen haben direkt an Jürgen Starke oder seine jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Jürgen Starke oder seine jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen über den Betrag verfügen können.
(2) Jürgen Starke oder seine jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(6) Für den Fall, dass die bestellte Leistung durch den Auftraggeber nicht abgenommen wird oder durch den Auftraggeber der Rücktritt erklärt wird, insbesondere seines Rücktritts vom Vertrag, sind Jürgen Starke oder seine jeweiligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen berechtigt, 50% der Angebotssumme zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie nachgewiesener verauslagter Abwicklungskosten, Materialkosten und sonstiger entstandener Auslagen als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Anwendbares Recht
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Jürgen Starke oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.01.